Wie können Sie mitmachen?

Die Gründung der Stiftung erfolgte am Gedenktag der Gertrud-von-Ortenberg, am Sonntag, dem 23. Februar 2014.

als Zustifter

Zustiftungen sind auf keinen bestimmten Betrag festgelegt. Jeder kann die Stiftungsidee unterstützen. Eine Zustiftung (Geld- oder Sachmittel) fließt dem Grundkapital zu.

Stiftungen und Zustiftungen ab einem Betrag von 10.000 EUR können einzelnen Zwecken zugeordnet und als Stiftungsfonds, der spezielle Zustiftungen zulässt, mit dem Namen des Stifters verbunden werden.

als Spender

Als Spender/in können Sie gezielt und zeitnah bestimmte Projekte Ihrer Wahl mit einem beliebigen Betrag unterstützen.

als ehrenamtliche Tätige/r können Sie sich mit Rat und Tat in konkrete Projekte einbringen, die von der Bürgerstiftung gefördert werden