Bürgerbüro
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Informationen vom Service-BW Portal
Wenn Sie innerhalb der Bundesrepublik Deutschland umziehen, müssen Sie sich nicht mehr – wie bisher – bei Ihrer Wegzugsgemeinde abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden. Diese teilt Ihrer "früheren" Gemeinde mit, dass Sie umgezogen sind.
Alle weiteren Informationen zur An- und Abmeldung bei der Meldebehörde sowie zur Ummeldung innerhalb einer Gemeinde finden Sie in den nachfolgenden Verfahrensbeschreibungen.
Gemeinde Ortenberg
Dorfplatz 1
77799 Ortenberg
Tel.: 0781 - 93 35 0
Fax: 0781 - 93 35 40
E-Mail: gemeindeverwaltung@ortenberg.de
Montag - Freitag: 8:00 - 12:00
Mittwoch: 14:00 - 19:00