Informationen vom Service-BW Portal
In Zeiten steigender Mieten kann Wohnen schnell zur finanziellen Belastung werden. Besonders für kinderreiche Familien, Alleinerziehende oder ältere Menschen mit einer niedrigen Rente kann es schwierig sein, die Miete für eine angemessene Wohnung zu bezahlen.
Ihre Mietkosten werden berücksichtigt, wenn Sie folgende Sozialleistungen beziehen:
Auch bei Asylbewerbern und Asylbewerberinnen werden die Mietkosten berücksichtigt.
Wer nicht in diese Gruppen fällt, dessen Einkommen aber dennoch nicht ausreicht, die Kosten für angemessenes Wohnen zu tragen, hat folgende Möglichkeiten:
Paare und Alleinerziehende mit mindestens einem haushaltsangehörigen Kind, junge kinderlose Paare sowie schwerbehinderte Menschen mit speziellen Wohnbedürfnissen können unter bestimmten Voraussetzungen auch bei der Verwirklichung ihres Wunsches nach selbstgenutztem Wohneigentum unterstützt werden.
Gemeinde Ortenberg
Dorfplatz 1
77799 Ortenberg
Tel.: 0781 - 93 35 0
Fax: 0781 - 93 35 40
E-Mail: gemeindeverwaltung@ortenberg.de
Montag - Freitag: 8:00 - 12:00
Mittwoch: 14:00 - 19:00