Die
Gemeinde hat für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen.
Die Haushaltssatzung ist die Ermächtigung für die
Umsetzung des Haushaltsplanes. Hier werden die wichtigsten Daten des Haushaltsplanes zusammengefasst. Die Haushaltssatzung führt die Einnahmen und Ausgaben
summiert und getrennt nach Verwaltungs- und
Vermögenshaushalt auf, den Gesamtbetrag der Kredite und Verpflichtungs ermächtigungen sowie den
Höchstbetrag der Kassenkredite. Schließlich
werden in der Haushaltssatzung die Steuerhebesätze für die Realsteuern festgesetzt.
Der Haushaltsplan enthält, getrennt nach Aufgabenbereichen,
die im laufenden Jahr voraussichtlich eingehenden Einnhamen
und anfallenden Ausgaben. Er
besteht im Wesentlichen aus zwei Teilen, dem Verwaltungs- und Vermögenshaushalt.
Im Verwaltungshaushalt werden alle Einnahmen und Ausgaben
abgebildet, die für die laufende Verwaltung und den Betrieb der
gemeindlichen Einrichtungen anfallen (z.B.: Steuer-,
Gebühreneinnahmen, Zuweisungen nach dem Finanzaus- gleichsgesetz, Personal-/ Sachausgaben, lfd. Zuschüsse und Zinsen).
Der Vermögenshaushalt enthält die vermögenswirksamen
Ausgaben, insbesondere für Investitionsmaßnahmen, für
die Tilgung der
Kredite und für Investitonszuschüsse an Dritte und die
zu deren Finanzierung erforderlichen Einnahmen (z.B.
Zuführung vom Verwaltungshaushalt, Kreditaufnahmen und
Rücklagenentnahmen).
Für Fragen zum Haushaltsplan steht Ihnen die Fachbeamtin für das Finanzwesen der Gemeinde Ortenberg, Irene Polinski,gern zur Verfügung (Tel. 0781/9335-24, E-Mail: irene.polinski@ortenberg.de ).
Den Haushaltsplan 2011 und die Haushaltssatzung finden Sie hier als PDF im Internet.
Irene Polinski
Tel.: 0781 - 93 35 24
Fax.: 0781 - 93 35 40
E-Mail: irene.polinski@ortenberg.de
Gemeinde Ortenberg
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