Haushaltsplan

Die Gemeinde hat für jedes Haushaltsjahr eine  Haushaltssatzung  zu erlassen. Die Haushaltssatzung ist die Ermächtigung für die Umsetzung des Haushaltsplanes. Hier werden die wichtigsten  Daten des Haushaltsplanes  zusammengefasst. Die Haushaltssatzung führt die Einnahmen und Ausgaben summiert  und getrennt nach Verwaltungs- und Vermögenshaushalt auf,  den  Gesamtbetrag der  Kredite und  Verpflichtungs ermächtigungen sowie den Höchstbetrag der Kassenkredite. Schließlich werden in der  Haushaltssatzung die  Steuerhebesätze für die Realsteuern festgesetzt.

Der  Haushaltsplan  enthält, getrennt nach Aufgabenbereichen, die im laufenden Jahr voraussichtlich  eingehenden Einnhamen und  anfallenden Ausgaben.  Er besteht im Wesentlichen aus zwei Teilen, dem  Verwaltungs- und  Vermögenshaushalt.

Im  Verwaltungshaushalt  werden alle Einnahmen und Ausgaben abgebildet, die für die laufende Verwaltung und  den Betrieb der gemeindlichen  Einrichtungen anfallen (z.B.: Steuer-, Gebühreneinnahmen, Zuweisungen  nach dem  Finanzaus- gleichsgesetz, Personal-/ Sachausgaben, lfd.  Zuschüsse und  Zinsen).

Der  Vermögenshaushalt  enthält die vermögenswirksamen Ausgaben, insbesondere für Investitionsmaßnahmen,  für die Tilgung der Kredite und für  Investitonszuschüsse an Dritte und die zu deren Finanzierung erforderlichen  Einnahmen (z.B. Zuführung vom Verwaltungshaushalt, Kreditaufnahmen  und Rücklagenentnahmen).

Für Fragen zum Haushaltsplan steht Ihnen die Fachbeamtin für das Finanzwesen der Gemeinde Ortenberg, Irene Polinski,gern zur Verfügung (Tel. 0781/9335-24, E-Mail:  irene.polinski@ortenberg.de ).

Den Haushaltsplan 2011 und die Haushaltssatzung finden Sie hier als PDF im Internet.

Ansprechpartner

Irene Polinski                                                    
Tel.:  0781 - 93 35 24 
Fax.: 0781 - 93 35 40                                                                                                          
E-Mail: irene.polinski@ortenberg.de

 

 

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