Verbrauchsabrechnung 2011

Die Gemeinden sind aufgrund der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg verpflichtet, künftig getrennte Gebührensätze für die Schmutzwasser- und die Niederschlagswasserbeseitigung zu erheben.

Die Verwaltung arbeitet derzeit intensiv an der Umstellung und Einführung der neuen Gebührensystematik. Nachdem mehrere Informationsveranstaltungen stattgefunden haben, wurden an alle Haushalte Selbstauskunftsbögen versandt und gleichzeitig über zwei Wochen  Beratungstermine angeboten. Von diesem Angebot wurde intensiv Gebrauch gemacht.

Derzeit werden die abgegebenen Selbstauskunftsbögen von einem von der Gemeinde beauftragten Ingenieurbüro ausgewertet.

Voraussetzung für die Kalkulation der neuen Niederschlagswassergebühr und der - nunmehr verminderten – Schmutzwassergebühr ist die Kenntnis der Gesamtversiegelungsfläche im ganzen Gemeindegebiet einschließlich der jeweiligen Versiegelungsgrade.

Die Ermittlung der versiegelten Grundstücksflächen aller Anschlussnehmer im Gemeindegebiet kann jedoch erst im neuen Jahr 2012 abgeschlossen werden. Erst nach Abschluss der Flächenermittlung wird es auch möglich sein, die Niederschlagswasser- und Schmutzwassergebühren für die Jahre 2010 und 2011 auf der Grundlage der neuen Gebührensätze nachzukalkulieren. Danach erfolgt die rückwirkende Veranlagung für die beiden Jahre. Es wird darauf hingewiesen, dass dies – abhängig von den Gesamtkosten und den jeweiligen individuellen Verhältnissen – im Einzelfall zu geringeren, aber auch zu höheren Gebühren führen kann.

Es ist nicht auszuschließen, dass für das Gebührenjahr 2012 höhere Gesamtkosten als in den Vorjahren umzulegen sein werden. Die Summe aus Schmutzwassergebühr und Niederschlagswassergebühr kann daher höher sein als der bisherige – einheitliche – Gebührensatz. Hierauf wird ausdrücklich hingewiesen.

Die Endabrechnung bzw. Veranlagung für das Jahr 2011 kann nicht wie gewohnt im Januar, sondern voraussichtlich im März oder April 2012 zugestellt werden. Somit wird die  1. Abschlagszahlung für das Jahr 2012 voraussichtlich zeitgleich mit der Abrechnung 2011 und der rückwirkenden Abrechnung 2010 (Die Abwassergebühren für 2010 wurden bisher unter dem Vorbehalt der Nachprüfung veranlagt) fällig. Die künftige Verbrauchsabrechnung wird die Gebühr für den Frischwasserverbrauch, die Zählergebühr, die Schmutzwasser-gebühr und erstmals die Gebühr für die Niederschlagswasserbeseitigung enthalten.