10. Mai 2020
Es sind aber strenge Infektionsschutzvorgaben einzuhalten.
Erwartungsgemäß haben das Kultus- und das Sozialministerium heute die CoronaVO Sportstätten im Wege der Notverkündung bekannt gegeben. Sie tritt am morgigen 11.05.2020 in Kraft.
Es
ist möglich und zulässig diese Vorgaben erst nach und nach – Schritt für
Schritt - umzusetzen. Die Einrichtungen
in Ortenberg können den Betrieb wieder aufnehmen, sofern die dortigen Regelungen
eingehalten werden.
Ergänzend und bei Fragen wird auf den Hinweis und auf Zusammenstellungen des Landes bzgl. häufiger Fragen zu den Lockerungen verwiesen.