23. März 2020
Änderung der Corona-Verordnung gegenüber bisherigem Stand: Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet!
In Baden-Württemberg ist bereits durch den Erlass zur Änderung der Corona-Verordnung vom 20. März 2020 eine weitestgehende Umsetzung eines solchen Kontaktverbotes umgesetzt.
Eine Verschärfung erfolgt in folgenden Punkten: Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet!. Zu anderen Personen ist im öffentlichen Raum, wo immer möglich ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.
Die Änderungsverordnung umfasst zudem folgende technische Änderungen:
Die Corona-VO des Landes in der aktuellen Fassung finden Sie hier!