Wirtschaftliche Soforthilfe für Unternehmen

23. März 2020

Die Landesregierung hat gestern Abend eine Soforthilfe beschlossen, die wirtschaftliche Existenz sichern und Liquiditätsengpässe kompensieren soll.

Wie Staatssekretär Volker Schebesta MdLmitteilt werden unter bestimmten Maßgaben Soloselbständige, Unternehmen und Angehörige Freier Berufe aus Baden-Württemberg unterstützt. Die Förderung wird als einmaliger Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss, bis zu 9.000 Euro für Soloselbständige und Antragsberechtigte mit bis zu fünf Beschäftigten betragen, bis zu 15.000 Euro für Antragsberechtigte mit bis zu 10 Beschäftigten und bis zu 30.000 Euro für Antragsberechtigte mit bis zu 50 Beschäftigten.
 
Das Antragsformular wird auf der Internetseite des Ministeriums für Wirtschaft,Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg elektronisch abrufbar sein. Ziel ist, dass das Programm auf diesem Weg ab Mittwoch dieser Woche starten kann. Anträge sind bis auf Weiteres an die zuständige Kammer (Gutachterstellen) zu richten. Prüfung, Bewilligung und Auszahlung werden durch die L-Bank erfolgen. Dabei ist zu beachten, dass Soloselbständige dann antragsberechtigt sind, wenn sie mit ihrer selbständigen Tätigkeit das Haupteinkommen oder zumindest ein Drittel des Nettoeinkommens eines Haushalts bestreiten. Die vom Bund angekündigte Unterstützung, die die Länder abwickeln sollen, fließt in die beschriebene Förderkulisse ein.