Ortskernsanierung: Landeszuschuss um 500.000 EUR auf insgesamt 1,6 Mill EUR aufgestockt

17. Mai 2018

Der Zuschusstopf wird weiter aufgefüllt: Das Ministerium für Wirtschaft und Wohnungsbau hat über die Anträge zur Städtebauförderung entschieden. Auch Ortenberg hat Ende 2017 einen Aufstockungsantrag für die Ortskernsanierung eingereicht. Bisher waren hierfür aus Mitteln des Landessanierungsprogramms insgesamt 1,1 Mill. EUR staatliche Fördermittel bewilligt.

Ziele der Ortskernsanierung sind die Stärkung und Belebung des bestehenden Ortszentrums unter Bewahrung des gewachsenen Ortsbildes nach Fertigstellung der Teil-Ortsumfahrung, die Schaffung zeitgemäßer Wohnverhältnisse und Anpassung vorhandener Strukturen an den demografischen Wandel.

Wesentliche Projekte sind die Neugestaltung der Ortsdurchfahrt mit dem Ziel der Erhöhung der Aufenthaltsqualität, die Projektentwicklung des ehemaligen Raiffeisen-Gebäudes, die Erhaltung einer Arztpraxis, das Seniorenzentrum Sternenmatt, die Verlegung des Bauhofs, die neue Zufahrt zum Dorfplatz und dessen Neugestaltung. Über das gesamte Sanierungsgebiet werden darüber private Erneuerungen gefördert. 

Es zeigte sich, dass die zur Verfügung stehenden Fördermittel für die geplanten kommunalen und privaten Maßnahmen bis zum Ende der Sanierungsmaßnahme im Jahr 2025 nicht ausreichen werden. Bis zum Ende der Sanierungsmaßnahme 2025 sollten die staatlichen Fördermittel auf insgesamt 2.797.800 EUR aufgestockt werden.

Mit der Bewilligung eines Teilbetrages von 500.000 EUR ist man diesem Wert bereits ein großes Stück näher gekommen. Insgesamt wurden damit bisher 1,6 Mill EUR Fördermittel bewilligt.  

Nachdem inzwischen die neue Zufahrt zum Dorfplatz fertig gestellt ist, wird im Herbst mit dem Umbau der Offenburger Straße begonnen werden. Parallel laufen die Planungen zur Kirchplatzgestaltung und die Verkehrsplanung für die weiteren Bauabschnitte. Auch die Bauarbeiten für die Bauhofverlagerung werden im Herbst beginnen. Der Neubau des ehemaligen Volksbankgebäudes beginnt im Frühjahr 2019.