03. April 2020
Für die Zeit des angeordneten Halteverbotes in verschiedenen Straßen aufgrund der Straßenbaustelle steht als Ersatz-Parkplatz der gesamte Dorfplatz, auch um den Brunnen, zur Verfügung.
Die Anordnung der Halteverbote durch das Landratsamt als Straßenverkehrsbehörde ist zunächst - da insbesondere "corona-bedingt" der planmäßige Bauablauf mit Risiken behaftet ist - für die Dauer der aktuellen Bauphase in der Hauptstraße befristet. Diese endet am 22. Mai. Planmäßig werden sich aber die nächsten Bauphasen anschließen. Die innerörtliche Umleitung über die Wannengasse/Obere Matt/Freudental wird danach bis zum 20. November genutzt werden müssen.
Uns ist bewusst, dass die angeordneten Halteverbote in den Umleitungsstrecken eine
Herausforderung für die "Straßenparker" bedeuten. Zunächst muss aber auf die Pflicht (§ 37 Landesbauordnung) eines jeden Grundstückseigentümers
verwiesen werden, die notwendigen - und pro Wohneinheit mindestens einen - Stellplätze auf dem
eigenen Grundstück vorzuhalten. Sollte dies dennoch nicht der Fall muss für die Dauer der Halteverbote auf
andere zulässige öffentliche Stellplätze zurück gegriffen werden. Ersatzweise steht etwa der
gesamte Dorfplatz - auch die Fläche um den Dorfbrunnen am Rathaus hierfür zur
Verfügung.
Bitte haben Sie Verständnis für diese Maßnahmen.