Versammlungsverbot! Spielplatzsperrungen! Ladenschließungen!

18. März 2020

Mit Rechtsverordnung des Landes vom 17. März 2020 sind ab sofort sämtliche Versammlungen und sonstige Veranstaltungen unabhängig von der Zahl der Teilnehmenden (!!!) generell verboten!

Davon betroffen sind auch jegliche Arten von Gottesdiensten. Die Benutzung öffentlicher Sportstätten, Bolzplätze, Kinderspielplätze und vieler anderen privaten und öffentlichen Einrichtungen ist untersagt! Diese Verbote gelten unmittelbar - es bedarf keiner zusätzlichen Verfügung durch die Ortspolizeibehörde! Bitte beachten Sie diese Verbote!

Nach § 73 des Infektionsschutzgesetzes (InfSG) sind vorsätzlich oder fahrlässig begangene Verstöße Ordnungswidrigkeiten und können mit einem Bußgeld bis zu 25.000 EUR geahndet werden. Führen vorsätzlich begangene Verstöße zu einer Verbreitung des Krankheitserregers, stellt dies nach § 74 InfSG eine Straftat dar, die mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren bestraft werden kann!

Die Rechtsverordnung steht Ihnen hier zum Herunterladen zur Verfügung: