Sonn- und Feiertagsgesetz

Zuständige Mitarbeiter

Kosten

Befreiung von verbotenen Tätigkeiten während des Hauptgottesdienstes 9,00 Euro
Befreiung von Tanzverboten an bestimmten Feiertagen 9,00 Euro
pro Tag, an dem Tanzveranstaltungen von 3.00 bis 24.00 Uhr verboten sind 9,00 Euro
pro Tag, an dem Tanzveranstaltungen während des ganzen Tages verboten sind 9,00 Euro
 

Kontakt

Gemeinde Ortenberg
Dorfplatz 1
77799 Ortenberg
Tel.: 0781 - 93 35 0
Fax: 0781 - 93 35 40

E-Mail: gemeindeverwaltung@ortenberg.de

Rathaus- Öffnungszeiten

Montag - Freitag:    8:00 - 12:00

Mittwoch:                14:00 - 19:00