Ummeldung bei der Meldebehörde


Informationen vom Service-BW Portal

Meldepflicht

Wenn Sie innerhalb der Bundesrepublik Deutschland umziehen, müssen Sie sich nicht mehr – wie bisher – bei Ihrer Wegzugsgemeinde abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden. Diese teilt Ihrer "früheren" Gemeinde mit, dass Sie umgezogen sind.

Alle weiteren Informationen zur An- und Abmeldung bei der Meldebehörde sowie zur Ummeldung innerhalb einer Gemeinde finden Sie in den nachfolgenden Verfahrensbeschreibungen.

Verfahren

 

Kontakt

Gemeinde Ortenberg
Dorfplatz 1
77799 Ortenberg
Tel.: 0781 - 93 35 0
Fax: 0781 - 93 35 40

E-Mail: gemeindeverwaltung@ortenberg.de

Rathaus- Öffnungszeiten

Montag - Freitag:    8:00 - 12:00

Mittwoch:                14:00 - 19:00