05. Mai 2020
Bestattungen, Urnenbeisetzungen und Totengebete unter freiem Himmel sind mit bis zu 50 Teilnehmenden zulässig. Bestatter und weitere Mitarbeiter sind hierbei nicht mitzuzählen, sofern sie mit der Trauergemeinde nicht in unmittelbaren Kontakt kommen.
Wo immer möglich, ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern von
Person zu Person einzuhalten; ausgenommen sind Personen, die in häuslicher
Gemeinschaft miteinander leben. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung wird den
Teilnehmenden empfohlen.
Bei der Verwendung von Gegenständen, die im Rahmen der
Veranstaltung zum Einsatz kommen, muss die Gefahr einer Ansteckung soweit wie
möglich reduziert werden. D.h.
- Kein Weihwasserkessel oder Erdschale o.ä.
- Kein Kondolenzbuch
(§ 3 der Verordnung des Kultusministeriums über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2 im Bereich von Gottesdiensten und weiteren religiösen Veranstaltungen und Ansammlungen sowie Bestattungen vom 3. Mai 2020.)