Flächennutzungsplan der Verwaltungsgemeinscht Offenburg

BildDer Flächennutzungsplan (FNP) stellt im Maßstab 1:10.000 die Nutzungen aller Flächen im Gemeindegebiet dar, z.B. Flächen für Wald, Landwirtschaft, Wohnen, Gewerbe, Verkehr etc.. Maßgeblich ist dabei nicht nur der derzeitige Zustand, sondern die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung der nächsten 10-15 Jahre. Vorschriften über den Flächennutzungsplan enthälen § 5 ff. des Baugesetzbuches.

Der Flächennutzungsplan wird von der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Offenburg, der neben der Stadt Offenburg auch die Gemeiden Durbach, Hohberg, Ortenberg und Schutterwald angehören, als gemeinsamer Plan aufgestellt. Beschließendes Gremium ist der Gemeinsame Ausschuss.

Der Flächennutzungsplan ist für die Gemeinden insoweit verbindlich, indem er den Rahmen für ihre nachfolgende Planungen vorgibt. Alle Bebauungspläne die eine Gemeinde aufstellt, müssen aus dem Flächennutzungsplan entwickelt sein. Gegenüber dem Bürger entfaltet der Flächennutzungsplan aber keine direkte Rechtswirkung.

Der aktuelle Flächennutzungsplan wurde am 1. Juli 2009 nach einem sich über mehrere Jahre erstreckenden Planungsprozess vom Gemeinsamen Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Offenburg beschlossen. Dieser Plan ist am 6. November 2009 durch das Regierungspräsidium Freiburg genehmigt worden.

Der Flächennutzungsplan der Verwaltungsgemeinschaft ist aktuell in der Fassung der 1. Änderung 2015 in Verbindung mit der 3. Änderung 2021 rechtswirksam.