Bebauungspläne
Offenlage 1. Änderung Sommerhäldele
Der Gemeinderat der Gemeinde Ortenberg hat in seiner Sitzung vom 21. September 2020 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan "Sommerhäldele" in einem Teilbereich im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB zu ändern.
Der Geltungsbereich der Änderung liegt in „in der Gründ“. Er umfasst das Flst.Nr. 8227.

Ziele und Zwecke der Planung
Mit der Änderung sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die effizientere Bebauung des Grundstücks geschaffen werden.
Öffentliche Auslegung
Der Entwurf der Bebauungsplanänderung mit Begründung und weitere Unterlangen sind für die Dauer eines Monats vom
9. Oktober 2020 bis 9. November 2020 (je einschließlich)
hier eingestellt:
Artenschutzrechtliche Abschätzung
Zeichnerischer Teil mit Legende
Während der Auslegungsfrist können beim Bürgermeisteramt Anregungen und Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Auch werden die Unterlagen für den o.g. Zeitraum im Rathaus Ortenberg, Dorfplatz 1, Zimmer 23, 77799 Ortenberg während der üblichen Dienststunden öffentlich ausgelegt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.
Da es sich bei der 3. Änderung des Bebauungsplans um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a Abs. 1 Nr. 1 BauGB handelt, wird auf eine Umweltprüfung (und damit auf die Erstellung des Umweltberichts) verzichtet.
Ortenberg, den 02.10.2020
Markus Vollmer
Bürgermeister
Rechtskräftige Bebauungspläne
Ansprechpartner
Jonas Lehmann
Tel.: 0781 - 93 35 23
Fax: 0781 - 93 35 40
E-Mail: jnslhmnnrtnbrgd