Gemeinde wird Mit-Eigentümer des Seniorenzentrums

19. Oktober 2016

Kaufen ist wirtschaftlicher als mieten: Die Gemeinde Ortenberg erwirbt ein Teileigentum im zukünftigen Seniorenzentrum. Für 739 Quadratmeter Nutzfläche werden in den nächsten zwei Haushaltsjahren knapp über zwei Millionen Euro investiert. Unter dem Dach eines Eigenbetriebs soll das Haus zukünftig geführt werden.

Am 19. September 2016 wurde die Baugenehmigung für das Seniorenzentrum in der Unteren Matt 5 und 7 erteilt, Baubeginn ist noch im Jahr 2016.

Bereits mit Datum vom 15. Dezember 2014 hat der Gemeinderat beschlossen, als Zwischenmieter für die Bruttofläche einer Wohngruppe von 12 Personen für selbstverantwortetes Wohnen nach dem Wohn-, Teilhabe- und Pflegesetz (WTPG), zzgl. Fläche für Erzählcafe / Büro (Gemeinbedarfsfläche) aufzutreten. Am 18. Juli 2016 hat der Gemeinderat dem konkreten Mietvertragsentwurf der ORBAU zugestimmt.

 

Die Ausgaben für die Anmietung der Wohnfläche würden durch die Weitervermietung der Räume an pflegebedürftige Bewohner gedeckt.

 

Triebfeder hierfür ist der politisch formulierte Wille, ergänzend zu den weiteren entstehenden Angeboten im Seniorenzentrum, ein Betreuungs- und Pflegeangebot zu schaffen, das unter bürgerschaftlich organisierter Beteiligung (SoNO) eine starke Verzahnung in die örtliche Gesellschaft und Dorfstruktur sicherstellt.  

 

Alternativ hat die Gemeinde im Juli die ORBAU um ein Kaufangebot ersucht. Dieses ging Ende Juli ein. Die Verwaltung hat die Kauf-Optionen geprüft und diese auch mit der Kommunalaufsicht sowie mehreren unabhängigen externen Beratern erörtert und eine ausführliche Risikoanalyse durchgeführt.

 

Das Ergebnis und auch die Empfehlungen sowohl der Fachleute als auch der Kommunalaufsicht sprechen eindeutig für die Kaufvariante: Neben weiteren Kriterien sprechen insbesondere wirtschaftliche Erwägungen eindeutig für den Kauf. Denn aufgrund der historisch günstigen Kapitalmarktkonditionen erweist sich selbst bei einer vollkommenen Fremdfinanzierung die Kaufvariante als wirtschaftlich vorteilhaft und sinnvoll. So wird – unter den zugrunde gelegten Annahmen - bei sämtlichen durchgespielten Szenarien es stets möglich sein, die Fremdfinanzierungskosten zu decken und darüber hinaus langfristig das kommunale Vermögen zu mehren.

Der Gemeinderat hat daher in seiner nichtöffentlichen Sitzung am 19. September 2016 die Verwaltung beauftragt, mit dem Investor eine Vorvereinbarung auszuarbeiten.

Der Gesamtkaufpreis liegt bei 1.985.013  EUR, zahlungsfällig je zur Hälfte Ende 2017 und bei Fertigstellung.

Die Finanzierung soll über eine langfristige Fremdfinanzierung und die Bildung eines Eigenbetriebs erfolgen.

Die Grundsatz-Entscheidungen am 15. Dezember 2014 und am 18. Juli 2016 über die Anmietung der Flächen waren politisch motiviert, um aktiv bei der wichtigen gesellschaftlichen Aufgabe der Seniorenbetreuung und –pflege mitwirken zu können und über ein bürgerschaftlich organisiertes Element ohne Gewinnerzielungsabsicht Plätze zur Verfügung stellen zu können und ein Bindeglied der gesamten Einrichtung in die örtliche Gesellschaft zu schaffen.

Dagegen ist die Frage des Ankaufs eine reine unternehmerische Entscheidung. Selbst bei einer kompletten Fremdfinanzierung können durch die Vermietung und unter Berücksichtigung eines Risikoabschlags sämtliche Zins- und Tilgungsausgaben sowie alle anderen Kosten erwirtschaftet werden. Eine Subventionierung aus dem Gemeindehaushalt wird nicht erfolgen.