Die CoronaVO wurde grundlegend überarbeitet. Die Verordnung hat eine neue Struktur erhalten, mit dem Ziel die CoronaVO verständlicher und praxistauglicher zu machen.
Das
bisherige System der Öffnungsstufen entfällt. Neu eingeführt werden in § 1 Abs.
2 vier Inzidenzstufen:
- Inzidenzstufe
1: Sieben-Tage-Inzidenz in einem Stadt- oder Landkreis erreicht einen Wert
von höchstens 10.
- Inzidenzstufe
2: Sieben-Tage-Inzidenz in einem Stadt- oder Landkreis erreicht einen
Wert über 10 und höchstens 35.
- Inzidenzstufe
3: Sieben-Tage-Inzidenz in einem Stadt- oder Landkreis erreicht einen
Wert von über 35 und höchstens 10
- Inzidenzstufe
4: Sieben-Tage-Inzidenz in einem Stadt- oder Landkreis erreicht einen
Wert von über 50.
·
§ 3
Maskenpflicht
Grundsätzlich gilt die Pflicht zum Tragen einer
medizinischen Maske (Abs. 1), Ausnahmen hiervon, z.B. im privaten Bereich oder
im Freien, werden in Abs. 2 aufgeführt.
- §
4 Geimpfte, genesene und getestete Personen, Nachweis
Die Regelungen zum Testnachweis für Schülerinnen und Schüler gelten nun
auch entsprechend für Kindertageseinrichtungen. - §
5 Hygienekonzept
- §
6 Datenverarbeitung
Teil
2 – Besondere Regelungen – orientiert sich an den verschiedenen
Lebensbereichen. Die Beschränkungen gelten jeweils abhängig von den
Inzidenzstufen. Hiervon umfasst sind:
- §
7 Allgemeine Kontaktbeschränkungen
- §
8 Veranstaltungen
- §
9 Versammlungen nach Artikel 8 des Grundgesetzes
- §
10 Veranstaltungen von Religions-, Glaubens- und
Weltanschauungsgemeinschaften sowie Veranstaltungen bei Todesfällen
- §
11 Kultur-, Freizeit- und sonstige Einrichtungen sowie Verkehrswesen
- §
12 Außerschulische, berufliche und akademische Bildung
- §
13 Gastronomie, Beherbergung und Vergnügungsstätten
- §
14 Handels- und Dienstleistungsbetriebe
- §
15 Sport und Sportveranstaltungen
- §
16 Schlachtbetriebe und der Einsatz von Saisonarbeitskräften in der
Landwirtschaft
Die Verordnung tritt am Montag, 28. Juni 2021, in Kraft und gilt bis 26. Juli
2021.
Die Verordnung
sowie den Stufenplan auf einen Blick erhalten
Sie anbei. FAQ
zu den Regelungen für die einzelnen Lebensbereiche stehen auf der Website
des Landes zur Verfügung. Die Begründung liegt derzeit noch nicht
vor, soll jedoch zeitnah unter https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/
zum Abruf bereit gestellt werden.